AGB

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1.Allgemeines
1.1 Lieferungen, Leistungen und Angebote der D. + P. Schappert GBR sowie GROBI NORD GmbH - im Folgenden GROBI genannt - erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von. GROBI gelten auch dann, wenn GROBI in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferungen an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen - insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Kunden - bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch GROBI.
1.2 Die Angebote von GROBI verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Durch Ancklicken des Buttons "Bestellung absenden" im Online-Shop geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Sie erhalten sofort eine Bestätigung per E-Mail, an die in der Registrierung angegebene E-Mail Anschrift. Der Kaufvertrag kommt nicht schon mit unserer Bestellbestätigung, sondern erst mit Versenden einer Auslieferungsbestätigung oder mit der Lieferung der Waren zustande.

2. Lieferung und Prüfung
2.1.Lieferungen von GROBI erfolgen unfrei zuzüglich Versandkosten. Die Lieferung erfolgt mit einem Transporteur nach Wahl von GROBI.
2.2 Der Kunde hat die Ware nach Erhalt auf Vollständigkeit, erkennbare Mängel und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Etwaige Reklamationen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 14 Tagen schriftlich, per Brief oder Fax an die Firma GROBI zu richten. Bitte teilen Sie Transportschäden, die Sie nach Erhalt der Ware feststellen, sofern sie nicht schon dem Zusteller angezeigt wurden, umgehend dem Transportunternehmen oder GROBI mit. Dies gilt auch bei Unvollständigkeit der Lieferung. Beanstandungen sind schriftlich unter Beifügung von Belegen anzuzeigen. Verborgene Mängel sind nach ihrer Entdeckung geltend zu machen.
2.3 Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig. Sie sind ohne Abzug zahlbar. Rechnungsstellung erfolgt in der Regel mit Lieferung. Die Zahlung erfolgt in der Regel per Barnachnahme. Andere Vereinbarungen sind nur schriftlich möglich. Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen. Erst wenn GROBI über den Betrag verfügen kann, gilt die Zahlung als erfolgt. Bei Zahlungsverzug stehen GROBI eine Bearbeitungsgebühr und Zinsen in Höhe der von Geschäftsbanken berechneten Sollzinssätze, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB hat die Möglichkeit, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.
2.4 GROBI ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist GROBI berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
2.5 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von GROBI nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
2.6 Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht die Lieferpflicht von GROBI.
2.7 Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.

3. Berechnung
3.1 Alle Preise sind Endkundenpreise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer in Euro. Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die Preise - Irrtum und Druck- bzw. Tippfehler vorbehalten - auf die jeweils abgebildeten Produkte in den Katalogen, Anzeigen und Online-Angeboten gemäß Beschreibung.
3.2 Die Versandkosten für Lieferungen in das Ausland sind abhängig von Gewicht, Größe und Zielort und werden separat für jede Lieferung berechnet. Bei Bestellung aus dem Ausland ist eine Lieferung nur gegen Vorkasse möglich. Diese erfolgt durch Barzahlung oder Banküberweisung. Die Kosten des Geldtransfers gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde ist für die Abwicklung der Einfuhr in sein Land selbst zuständig und verantwortlich und trägt alle Kosten, Abgaben, Gebühren und Zölle.

4. Zahlungsverzug
Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist GROBI bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden - unbeschadet sonstiger Rechte - befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.

5. Gewährleistung
5.1 GROBI gibt Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter.
5.2 Nach den Herstellerangaben stellen Pixelfehler bei LCD- und Spiegelausfälle bei DLP-Projektoren keinen Mangel dar. Sie sind durch die Fertigungstechnologie unvermeidbar und werden vom Kunden ausdrücklich anerkannt. Es werden bei LCD-Projektoren bis zu 5 Pixelfehler und bei DLP-Projektoren bis zu 2 Spiegelausfälle vom Kunden als zumutbar akzeptiert. Farbabweichungen bei dem Projektionsbild von LCD- und DLP-Projektoren sind durch die Lampentechnologie zulässig und stellen auch keinen Mangel dar. Projektionslampen sind Verbrauchsmaterialien.
5.3 Werden Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht der Originalspezifikation entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.
5.4 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder -Spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Serien-Nummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.
5.5 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt (Arglist, Verletzung der Sorgfaltspflicht), ist GROBI berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen von GROBI berechnet.
5.6 GROBI ist berechtigt, zunächst nachzubessern oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Sollten zwei Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuche fehlschlagen, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Minderung oder Wandlung zu verlangen.
5.7 GROBI ist zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragspflichten erfüllt hat.
5.8 Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Sonderangebote gelten nur solange der Vorrat reicht.

6. Schadensersatz
6.1 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Verpflichtung von GROBI zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert der von GROBI an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. GROBI haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet GROBI nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Der Ausschluss gilt insbesondere auch für Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, Verletzung von Nebenpflichten und Produzentenhaftung gem. § 823 BGB.
Dies gilt nicht, soweit GROBI nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haftet.
6.2 GROBI haftet unabhängig vom Rechtsgrund für die von GROBI und seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden und für Schäden, die durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften verursacht worden sind. Eine zugesicherte Eigenschaft liegt nur dann vor, wenn GROBI diese ausdrücklich schriftlich als " zugesichert" bezeichnet.
6.3 Vorstehende Haftungsausschlüsse und Begrenzungen gelten nicht für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz oder wegen anfänglichen Unvermögens oder der von GROBI zu vertretenden Unmöglichkeit. Soweit eine Haftung von GROBI ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von GROBI. Die Ware darf bis dahin weder verpfändet noch übereignet werden. Der Kunde verpflichtet sich, das Eigentum von GROBI auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferte Ware nicht für den Kunden, sondern für Dritte bestimmt ist, und den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
7.2 Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, erstreckt sich der Eigemumsvor-behalt auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt GROBI Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an GROBI ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an GROBI für Rechnung von GROBI einzuziehen. Zugriffe Dritter auf die GROBI gehörenden Waren und Forderungen sind GROBI vom Kunden unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen von GROBI um mehr als 20 %, so wird GROBI auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.
7.3 Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.

8. Datenschutz
Die Auftragsabwicklung erfolgt mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der GROBI Im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass GROBI die erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke von GROBI verwendet.

9. Widerrufsrecht
9.1 Dem Kunden steht bei Verträgen, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden (z. B. Telefon, Telefax etc.) ein Widerrufsrecht zu, sofern er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist ( = jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann). GROBI übernimmt die Kosten der Warenrücksendung, wenn die Bestellung einen Betrag von 40,- Euro übersteigt.
Die Widerrufsfrist beträgt 2 Wochen und beginnt mit dem Tag des Eingangs der Ware oder Teillieferung beim Kunden. Der Widerruf muss eine Begründung enthalten und sollte entweder schriftlich per Brief oder Fax oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Zur Fristwahrung genügt das rechtzeitige Absenden des Widerrufs oder die Rücksendung, der Ware an GROBI. Nach Eingang des Widerrufs bzw. der Rücksendung erstattet GROBI den Warenwert. Die Kosten aus 9.3,9.4,9.5 darf GROBI mit dem Rückerstattungsbetrag verrechnen.
9.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zurückzusenden.
9.3 Im Fall des Widerrufs wird GROBI dem Kunden ein Nutzungsentgelt für die Überlassung des Gebrauchs in Rechnung stellen (gemäß §355ff BGB, §312Bff BGB).
9.4 Der Kunde hat im Falle des Widerrufs Schadensersatz zu leisten, wenn eine Verschlechterung, der Untergang oder die Unmöglichkeit der Herausgabe des Kaufgegenstandes eingetreten ist und diese Umstände vom Kunden zu vertreten sind, d. h. soweit er die Verschlechterung vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt hat.
9.5 Das Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher und besteht nicht
- bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden sowie bei Vorführgeräte, Restposten und Ausstellungsstücke.
- bei Versteigerungen (§ 156 BGB).

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kaarst, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dies gilt auch für Scheckklagen von GROBI. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

11. Sonstiges
11.1 Es gilt deutsches Recht. Soweit für ausländische Kunden das ins deutsche Recht übernommene UN-Kaufrecht anzuwenden ist, wird dieses ausgeschlossen.
11.2 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen müssen schriftlich fixiert werden.
11.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
11.4 Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die anderen Bestimmungen unberührt.