Die aktuellen Corona Schutzverordnungen - Stand 3. Mai 2021 - Wir haben für Beratung und Verkauf geöffnet.

In eigener Sache - Coronaschutzverordnung im Rhein Kreis Neuss - Wir dürfen weiterhin öffnen und vor Ort in unseren Studios beraten.
 
Aktualisiert 02. Mai 2021
 
Gleichstellung von vollständig Geimpften und Genesenen mit negativ Getesteten
 
1. Mai 2021
Mit Bezug auf den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz am Donnerstag vorgelegten Entwurf der zwischen Bund und Ländern verabredeten Verordnung zu den Rechten von vollständig Geimpften und Genesenen hat das Land Nordrhein-Westfalen die Corona-Schutzverordnung rechtlich angepasst. Vollständig Geimpfte und Genese werden demnach den negativ Getesteten dort gleichstellt, wo in der Bundesnotbremse sowie in der Coronaschutzverordnung Regelungen bestehen, die Getesteten den Zugang zu Einrichtungen und Angeboten erlauben.
Demgemäß ersetzt eine nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung den Nachweis eines negativen Testergebnisses beispielsweise bei dem so genannten „Click and Meet“ im Einzelhandel, dem Besuch der Außenbereiche von Zoos und Botanischen Gärten oder bei den zulässigen sogenannten körpernahen Dienstleistungen. Ebenso angepasst wurden die Coronabetreuungsverordnung und die Coronaeinreiseverordnung, so dass auch die Testpflicht in Schulen und das Erfordernis der Freitestung von einer Einreisequarantäne für Geimpfte und Genesene entfallen. Die Regelungen gelten ab Montag, 3. Mai 2021.
Die Immunisierung und somit Befreiung von der Testpflicht kann nachgewiesen werden durch:
den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff,
den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt, oder
den Nachweis eines positiven Testergebnisses nach Nummer 2 in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.
Alle anderen Personen benötigen weiterhin einen offiziellen Schnelltest, der an einer autorisierten Corona Teststelle durchgeführt wurde und nicht älter als 24 Stunden ist.
 
In unserer direkten Nachbarschaft ist eine Apotheke, die euch diesen Test anbieten kann.
Hinweise zur Bürgertestung im Rahmen der SARS CoV 2 Schnelltestung:
Die Broicherdorf-Apotheke freut sich, den Bürgern nunmehr an drei Standorten in Kaarst Corona-Schnelltestungen anbieten zu können.
Schnelltest-Centrum an der Broicherdorf-Apotheke (Ludwig-Erhard-Straße 2, 41564 Kaarst)
Schnelltest-Centrum Drive-In (Xanterner Straße, Schützenplatz, 41545 Kaarst)
Schnelltest-Centrum IKEA Parkplatz (Hans-Dietrich-Genscher-Straße 1, 41564 Kaarst)
Natürlich können sie auch einen Schnelltest in ihrer Region machen. Es muss nur eine autorisierte Teststelle diesen Test durchführen, wenn sie noch nicht geimpft sind oder keine Antikörper haben.
Wir haben werktags unsere Studios von 10 - 19 Uhr geöffnet und Samstags von 10 - 16 Uhr. Eine Beratung kann nur nach einer Terminvereinbarung mit o.g. durchgeführten Schnelltest erfolgen. Wir bitten hier um Verständnis.
 
Bleiben sie gesund. Wir freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen.
Ihr GROBI.TV Team
 
Tags: Heimkino, Corona
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